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Das Energiegesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, günstige Rahmenbedingungen für eine sparsame und rationelle Energienutzung sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu schaffen. Besonders betroffen sind Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch, für die Zielvereinbarungen und Optimierungsmassnahmen notwendig sind.

Im Kanton Schaffhausen betrifft dies Betriebsstätten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 200 Megawattstunden oder einem Wärmeverbrauch von mindestens fünf Gigawattstunden. Bereits am 15. Januar 2024 wurden Unternehmen über den Vollzugsablauf informiert, gefolgt von einer Informationsveranstaltung am 4. April 2023 im go tec! in Neuhausen am Rheinfall. Nun gilt es, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Das Industrie- und Technozentrum Schaffhausen (ITS) steht Ihnen als unabhängiger Partner für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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